Neueste Nachrichten

Doppelte Sozialversicherungsbeiträge für als Sachleistung gewährte Vergütung

Das Bundessozialgericht hat in zwei Entscheidungen vom 13.11.2025 entschieden, dass der einem Arbeitnehmer gewährte Sachbezug (z. B. Dienstfahrzeug oder Dienstrad) den Mindestlohnanspruch nicht erfüllt. Im Ergebnis ist deshalb der auf den Sachbezug entfallende Entgeltbetrag jedenfalls im Rahmen der Sozialversicherungsabgaben ein weiteres Mal mit Beiträgen zu versehen und abzuführen.

Der Entscheidung des Gerichtes lagen zwei ähnlich gelagerte Sachverhalte zugrunde: Arbeitgeber und Arbeitnehmer hatten jeweils vereinbart, dass überwiegende Teile der Vergütung nicht in Geld ausgezahlt, sondern durch die Zurverfügungstellung eines Pkws als Dienstfahrzeug abgegolten werden sollten. Die nach den steuerrechtlichen Regelungen (1 %-Regelung) anzusetzenden Beträge wurden versteuert und hierauf entfallenden Sozialabgaben wurden durch den Arbeitgeber abgeführt. Im Rahmen einer Prüfung der Deutschen Rentenversicherung bemängelte diese, dass der Arbeitnehmer den diesem zustehenden Mindestlohn nicht in Geld, sondern ganz oder teilweise als Sachleistung durch die Zurverfügungstellung des Fahrzeuges erhalten habe. Sachleistungen seien indes nach dem Mindestlohngesetz zur Erfüllung des Mindestlohns nicht geeignet. Grundlage für die Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge sei der gesamte Entgeltanspruch, der dem Arbeitnehmer rechtlich zustehe, unabhängig davon, ob dieser auch zur Auszahlung gelangt wäre. Aus diesem Grund müsse für die Berechnung der Sozialversicherungsabgaben die geleistete Arbeit in Geld zugrunde gelegt werden. Eine Verrechnung mit den bereits wegen der Zurverfügungstellung des Dienstwagens geleisteten Beiträgen habe nicht zu erfolgen.

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Nochmals Winter und Verkehrssicherungspflicht – hier: Warnschilder

Wir kommen auf unsere Informationen vom Dezember 2025 zurück, in welchen wir zum wiederholten Mal auf die Verkehrssicherungspflichten im Winter hingewiesen hatten.

Angesichts des Frosts in vielen Teilen Deutschlands in den letzten Wochen verwundert es nicht, dass uns wieder Berichte erreichen, wonach Kunden in der Nähe von Waschplätzen und Waschportalen gestürzt sind und Tankstellenbetreiber wegen angeblich nicht erfüllter Verkehrssicherungspflichten haftbar machen wollen.

In diesem Zusammenhang bekommen wir immer wieder die Frage gestellt, welchen Textinhalt aufgestellte Warnschilder haben müssten, um ihren Zweck zu erfüllen. Bereits vor Jahren hat das OLG Düsseldorf sich in einem Urteil wie folgt geäußert: „Eine geeignete Warnung muss einen Hinweis darauf enthalten, dass in dem betreffenden Bereich der Waschanlage auch dann Glatteis vorhanden sein kann, wenn das übrige Gelände eisfrei ist und auch die Witterung kein Glatteis erwarten lässt.“ Schilder mit dem Text „Achtung! Rutschgefahr!“ oder „Eingeschränkter Winterdienst: Betreten auf eigene Gefahr!“ hat das Gericht für nicht ausreichend erachtet.

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Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Das Bundekartellamt hat Anfang Januar den (beiliegenden) Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe für das vierte Quartal 2025 veröffentlicht.

Die darin enthaltenen Erkenntnisse sind hauptsächlich:

  • Die Preissteigerungen bei Kraftstoffen zum Jahreswechsel lassen sich im Kern auf Steigerungen des CO2-Preises und der THG-Quote zurückführen.
  • Starke Schwankungen der Kraftstoffpreise in 2025 aufgrund verschiedener internationaler Entwicklungen.
  • Die Preise an der Zapfsäule waren 2025 durchschnittlich niedriger als im Jahr 2024.
  • Weiterhin deutliche Preisunterschiede von Region zu Region.
  • Signifikanter Anstieg der Zahl der täglichen Preisänderungen pro Tankstelle.

Preisaufschläge an Autobahntankstellen erreichten 2025 erneut ein Rekordhoch

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Unser Angebot

Hier stellen wir Ihnen einen Ausschnitt unserer Dienstleistungen vor:

REFA-Studie

Wir ermitteln für Sie mit Hilfe der REFA-Studie den Arbeitszeitbedarf an Ihrer Tankstelle und die daraus resultierenden Personalkosten.

E-Mail Newsletter

Wir informieren unsere Mitglieder mit umfangreichen Berichten in unseren aktuellen Email-Newsletter über alle branchenrelevanten Themen und geben zugleich Tipps und Hinweise.

Rahmenverträge

Zur Kostenminderung handeln wir für unsere Mitglieder Rahmenverträge mit besonders attraktiven Konditionen aus, z. B. bei Versicherungen, der GEMA und der TÜV Rheinland Akademie .

Unterstützung

Wir unterstützen unsere Mitglieder fachkundig bei arbeitsrechtlichen Problemen, Verträgen mit den Mineralölgesellschaften, Fragen aus der betrieblichen Praxis sowie in Ausbildungsfragen.

Beratung

Wir beraten unsere Mitglieder bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, betriebsorganisatorischen Fragen und Umweltschutzauflagen.

Ausgleich

Wir ermitteln für Sie auf Grundlage der gültigen Rechtsprechung den Ihnen bei Ausscheiden zustehenden Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB.

Die Gesichter des FTG

Hier sehen Sie die Vorstandsmitglieder und den Geschäftsführer des Verbands:

Ernst Vollmer

Ernst Vollmer

Vorsitzender
Ulrich Verbrüggen

Ulrich Verbrüggen

Vorstandsmitglied
Jannis Verfürth

Jannis Verfürth

Vorstandsmitglied
Ralph Job

Ralph Job

Geschäftsführer

Ich bin FTG-Mitglied, weil...