Neueste Nachrichten

Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten (Vapes) ab 1. Juli 2026

Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (sog. ElektroG4), die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Rücknahmepflichten für elektronische Einwegprodukte erheblich ausgeweitet. Konkret bedeutet dies: Ab dem 1. Juli 2026 — nach Ablauf einer sechsmonatigen Übergangsfrist — sind alle Verkaufsstellen, die Einweg-E-Zigaretten (sog. Vapes) im Sortiment führen oder geführt haben, gesetzlich verpflichtet, ausgediente Geräte kostenlos zurückzunehmen. Die Rücknahme ist dabei nicht an den Neukauf eines Produkts gebunden. Ausgenommen sind lediglich Händler, die den Verkauf dieser Produkte bis zum 30. Juni 2026 vollständig eingestellt haben.

Im Einzelnen ergeben sich aus der Neuregelung folgende Pflichten:

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Dringende Warnung: Betrugswelle im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt)

Derzeit versenden Kriminelle wieder einmal gefälschte Zahlungsaufforderungen, die scheinbar vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Wie bereits im letzten Jahr werden sowohl E-Mails als auch Briefe versendet, die auf den ersten Blick täuschend echt wirken. Ein Beispiel einer Mail samt Anhang fügen wir in der Anlage bei.

Vorab die wichtigsten Hinweise in diesem Zusammenhang:

Keine Zahlungen aufgrund dieser Schreiben leisten!

Keine Links in den E-Mails anklicken, keine Dateianhänge öffnen!

Im Zweifel direkt beim Bundeszentralamt für Steuern anrufen – aber nur unter der Nummer auf der offiziellen Webseite.

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Staatliche Abgaben auf Kraftstoffpreise in Deutschland: Bestandsaufnahme, Europäischer Vergleich und Ausblick auf die THG-Quotenentwicklung bis 2030

Die öffentliche Debatte über Kraftstoffpreise hat seit dem Ausbruch des Krieges gegen den Iran eine neue Qualität erreicht. Medienmeldungen, politische Statements und Verbraucherkommentare richten sich zunehmend gegen die Tankstellenbranche. Trotz unserer Bemühungen, gegenüber der Presse klarzustellen, dass Tankstellen weder Auslöser noch Profiteure der derzeitigen Kraftstoffpreise sind, bekommen Tankstellenbetreiber und deren Personal den Unmut der teilweise auch medial aufgehetzten Kunden zu spüren. Wir nehmen dies zum Anlass, Mitgliedern in diesem Rundschreiben eine umfassende Übersicht über die tatsächliche Struktur der Kraftstoffpreise an die Hand zu geben.

Dieses Dokument soll Betreibern bei einer sachlichen Diskussion helfen. Alle Daten basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen und teilweise unseren eigenen Berechnungen.

1. Wie sich der Preis an der Zapfsäule zusammensetzt

Bestandsaufnahme Anfang März 2026 – Benzin (Super 95 / E10) und Diesel (B7)

Der Endpreis eines Liters Kraftstoff setzt sich aus vier Blöcken zusammen: dem Rohölkostenanteil (Marktpreis + Raffinerie + Logistik + Händlermarge, hier stattdessen Provision von Pächtern und Stationären), der Energiesteuer, klimapolitischen Abgaben sowie der Mehrwertsteuer. Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Größenordnungen und gleichzeitig, was man Tankstellenkunden sagen kann: Vom Benzinpreis gehen über 60 Prozent direkt an Bund und Fiskus – als Energiesteuer, CO₂-Abgabe, THG-Zertifikatkosten und Mehrwertsteuer.

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Unser Angebot

Hier stellen wir Ihnen einen Ausschnitt unserer Dienstleistungen vor:

REFA-Studie

Wir ermitteln für Sie mit Hilfe der REFA-Studie den Arbeitszeitbedarf an Ihrer Tankstelle und die daraus resultierenden Personalkosten.

E-Mail Newsletter

Wir informieren unsere Mitglieder mit umfangreichen Berichten in unseren aktuellen Email-Newsletter über alle branchenrelevanten Themen und geben zugleich Tipps und Hinweise.

Rahmenverträge

Zur Kostenminderung handeln wir für unsere Mitglieder Rahmenverträge mit besonders attraktiven Konditionen aus, z. B. bei Versicherungen, der GEMA und der TÜV Rheinland Akademie .

Unterstützung

Wir unterstützen unsere Mitglieder fachkundig bei arbeitsrechtlichen Problemen, Verträgen mit den Mineralölgesellschaften, Fragen aus der betrieblichen Praxis sowie in Ausbildungsfragen.

Beratung

Wir beraten unsere Mitglieder bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, betriebsorganisatorischen Fragen und Umweltschutzauflagen.

Ausgleich

Wir ermitteln für Sie auf Grundlage der gültigen Rechtsprechung den Ihnen bei Ausscheiden zustehenden Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB.

Die Gesichter des FTG

Hier sehen Sie die Vorstandsmitglieder und den Geschäftsführer des Verbands:

Ernst Vollmer

Ernst Vollmer

Vorsitzender
Ulrich Verbrüggen

Ulrich Verbrüggen

Vorstandsmitglied
Jannis Verfürth

Jannis Verfürth

Vorstandsmitglied
Ralph Job

Ralph Job

Geschäftsführer

Ich bin FTG-Mitglied, weil...