Neueste Nachrichten

Das BAG beerdigt das Einwurf-Einschreiben: Neue Risiken bei Kündigungen

Mit Urteil vom 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25) hat der zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) eine für alle Arbeitgeber hochrelevante Entscheidung getroffen: Das Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post im sogenannten „Scan-Verfahren“ begründet keinen Anscheinsbeweis mehr dafür, dass ein Schreiben dem Empfänger tatsächlich zugegangen ist. Die Entscheidung betrifft alle Erklärungen, deren Zugang im Streitfall nachgewiesen werden muss – etwa Kündigungen, Abmahnungen oder Einladungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM).

Der Fall

Ein seit Mai 2015 beschäftigter Arbeitnehmer war in den drei Jahren vor seiner Kündigung wiederholt mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig krank. Der Arbeitgeber hatte ihn zwischen 2020 und 2022 bereits fünfmal zu einem bEM eingeladen; nur einmal kam ein Gespräch zustande. Nachdem der Arbeitnehmer auf eine weitere Einladung im April 2023 nicht reagiert hatte und zwischen Mai und Oktober 2023 erneut über 30 Arbeitstage ausgefallen waren, lud der Arbeitgeber ihn am 11. Oktober 2023 nochmals ein – diesmal per Einwurf-Einschreiben. Ein bEM fand danach nicht statt; der Arbeitgeber kündigte am 15. Dezember 2023 ordentlich zum 30. Juni 2024. Der Arbeitnehmer bestritt im Kündigungsschutzprozess, das Einladungsschreiben je erhalten zu haben.

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Kraftstoff-News Sonderausgabe der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Das Bundeskartellamt hat heute die (beiliegende) Sonderausgabe der Kraftstoff-News der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) für den Monat Juli 2026 veröffentlicht.

Die darin enthaltenen Erkenntnisse sind hauptsächlich:

  • Durchschnittspreise im Juli: E5 bei 2,156 Euro/Liter, E10 bei 2,10 Euro/Liter, Diesel bei 2,097 Euro/Liter; im Monatsverlauf Anstieg um 13,7 Cent (Benzin) bzw. 26,8 Cent (Diesel).
  • Rohölpreis stieg infolge der Iran-Krise vom 1. bis 23. Juli um rund 16,4 Cent/Liter und gab in der letzten Juli-Woche um 6,6 Cent/Liter (11,5 Prozent) wieder nach.
  • Der Abstand zwischen Rohöl- und Großhandelspreis weitete sich vor allem beim Diesel ab Ende Juni wieder deutlich aus.
  • Regionale Preisspannen im Juli bis zu 11 Cent/Liter bei E5 und 10 Cent/Liter bei Diesel; ausgeprägte Preisspitzen im Westen und in der Kölner Bucht durch das Niedrigwasser des Rheins.
  • Zahl der Abweichungen von der 12-Uhr-Regel im Juli höher als im Vormonat; 87,7 Prozent der Abweichungen liegen im Zeitfenster zwischen 11:50 und 12:10 Uhr.

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Warnung vor Betrugsmails

Seit Wochen erhalten Tankstellenbetreiber vermehrt Angebotsmails, die vorgeblich von etablierten Lieferanten stammen, vor allem von Lekkerland, aber auch von angeblichen AdBlue-Herstellern und –Händlern. – stammen. Hinter diesen Mails steht kein seriöses Angebot, sondern eine bundesweite, branchenübergreifende Betrugsmasche. Neben mehreren Tankstellengesellschaften hat inzwischen auch Lekkerland selbst öffentlich vor diesen Mails gewarnt. Die Täter passen ihr Vorgehen laufend an und schreiben mittlerweile auch Privatpersonen an. Scheinbar echte Absenderadressen sind dabei kein Zeichen für Sicherheit, denn sie sind eben tatsächlich nicht echt.

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Unser Angebot

Hier stellen wir Ihnen einen Ausschnitt unserer Dienstleistungen vor:

REFA-Studie

Wir ermitteln für Sie mit Hilfe der REFA-Studie den Arbeitszeitbedarf an Ihrer Tankstelle und die daraus resultierenden Personalkosten.

E-Mail Newsletter

Wir informieren unsere Mitglieder mit umfangreichen Berichten in unseren aktuellen Email-Newsletter über alle branchenrelevanten Themen und geben zugleich Tipps und Hinweise.

Rahmenverträge

Zur Kostenminderung handeln wir für unsere Mitglieder Rahmenverträge mit besonders attraktiven Konditionen aus, z. B. bei Versicherungen, der GEMA und der TÜV Rheinland Akademie .

Unterstützung

Wir unterstützen unsere Mitglieder fachkundig bei arbeitsrechtlichen Problemen, Verträgen mit den Mineralölgesellschaften, Fragen aus der betrieblichen Praxis sowie in Ausbildungsfragen.

Beratung

Wir beraten unsere Mitglieder bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, betriebsorganisatorischen Fragen und Umweltschutzauflagen.

Ausgleich

Wir ermitteln für Sie auf Grundlage der gültigen Rechtsprechung den Ihnen bei Ausscheiden zustehenden Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB.

Die Gesichter des FTG

Hier sehen Sie die Vorstandsmitglieder und den Geschäftsführer des Verbands:

Ernst Vollmer

Ernst Vollmer

Vorsitzender
Ulrich Verbrüggen

Ulrich Verbrüggen

Vorstandsmitglied
Jannis Verfürth

Jannis Verfürth

Vorstandsmitglied
Ralph Job

Ralph Job

Geschäftsführer

Ich bin FTG-Mitglied, weil...