Neueste Nachrichten

Tatsächlicher Tankstellenbestand in Deutschland – Aktuelle Zahlen nach Bundesländern

Wir kommen auf unsere Information von gestern zurück, mit der wir die vom EID (Energie Informationsdienst) erhobenen Tankstellenbestandszahlen übermittelt haben. Darin schrieben wir unter anderem: „Der EID kann ganz offensichtlich nicht alle Tankstellen erfassen – ansonsten könnten nicht weit mehr als 14.000 Tankstellen ihre Preise an die MTS-K melden können.“

Tatsächlich sind es sogar mehr als 15.000. Dies ergab eine aktuelle Nachfrage beim Bundeskartellamt, das uns die Zahlen der an die MTS-K meldenden Tankstellen, aufgegliedert nach Bundesland, zur Verfügung gestellt hat. Die Zahlen geben den aktuellen Stand (28.4.2026) wieder und werden sich natürlich im Laufe der Zeit ändern. Insgesamt gibt es demnach derzeit in Deutschland noch 15.006 Tankstellen – mindestens, denn laut § 3 MTSKraftV können sich Tankstellen mit einem Jahresgesamtdurchsatz von Otto- und Dieselkraftstoffen von 750 Kubikmetern oder weniger auf Antrag von der Meldepflicht befreien lassen — sowie Tankstellen, bei denen die Einhaltung der Meldepflicht eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Da uns das Bundeskartellamt nur die Zahlen der meldenden Tankstellen mitgeteilt hat, dürfte die Gesamtzahl der Tankstellen in Deutschland noch etwas höher liegen.

Weiterlesen können Sie in unserem Mitgliederbereich!

Das Tankstellennetz am 31.12.2025

Der EID hat im Rahmen seines Specials „tanken + laden“ die aktuellen Tankstellenbestandszahlen veröffentlicht. Das deutsche Straßentankstellennetz umfasst danach zum Jahresende 2025 nach Schätzung 13.952 Straßentankstellen sowie 356 Autobahntankstellen, zusammen also 14.308 Stationen. Die Netzentwicklung setzt damit den Trend des ersten Halbjahres 2025 fort, wenn auch in geringerem Tempo: Zum 1. Juli 2025 waren es noch 13.947 Straßentankstellen. Der leichte Zuwachs auf 13.952 zum Jahresende dürfte in erster Linie auf Unschärfen in der Erhebungsmethodik zurückzuführen sein. Ohnehin sehen wir die Hauptbedeutung der Erhebung in der Trendbetrachtung. Der EID kann ganz offensichtlich nicht alle Tankstellen erfassen – ansonsten könnten nicht weit mehr als 14.000 Tankstellen ihre Preise an die MTS-K melden können.

Der EID charakterisiert die Gesamtbewegung mit der Formel „Stunde der Mittelständler“: Während die großen Mineralgesellschaften jeden Standort auf seine Rendite hin überprüfen und im Zweifelsfall abgeben, runden mittelständische Betreiber ihre Netze ab. Der Wirtschaftsverband Fuels und Energie (En2X) hat darauf hingewiesen, dass inzwischen 65 Prozent der deutschen Tankstellen von Gesellschaften oder einzelnen Unternehmern betrieben werden, die nicht an einer Raffinerie beteiligt sind – ein Strukturwandel, der sich in den Zahlen der einzelnen Marken unmittelbar widerspiegelt. Hintergrund sind immer konsequentere Renditevorgaben der großen Gesellschaften für jeden Standort: Glaubt man einer auf dem Uniti Mobility Payment Forum Anfang 2026 gefallenen Aussage, so setzen die A-Gesellschaften pro Standort wohl weniger als 1,6 Millionen Liter Ottokraftstoff im Jahr ab, während es beim gehobenen Mittelstand 2,3 Millionen sind. Absatz- und renditeschwächere Standorte werden verkauft – und von Mittelständlern übernommen.

Weiterlesen können Sie in usnerem Mitgliederbereich!

MTS-K: Aufhebung der Freistellung zur Angabe des Änderungszeitpunktes bei der Preismeldung

Das Bundeskartellamt hat den ZTG mit Schreiben vom 2. April 2026 gebeten, seinen Mitgliedsverbänden ein Schreiben der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) weiterzuleiten, das zugleich an alle Meldepflichtigen direkt versandt wurde. Das Schreiben der MTS-K betrifft eine Änderung der Verwaltungspraxis bei der Preismeldung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem am 1. April 2026 in Kraft getretenen Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) steht.

Das Schreiben der MTS-K richtet sich an die nach § 47k Abs. 2 GWB i. V. m. § 2 MTSKraftV registrierten Meldepflichtigen. Für unsere Mitglieder ist dabei zunächst klarzustellen, dass Agenturtankstellen in aller Regel nicht selbst meldepflichtig sind – diese Pflicht liegt bei der jeweiligen Mineralölgesellschaft als Vertragspartner. Das Schreiben der MTS-K betrifft daher in erster Linie die Freien Tankstellen, die als eigenständige Meldepflichtige bei der MTS-K registriert sind.

Die MTS-K teilt in ihrem Schreiben folgendes mit:

Weiterlesen können Sie in unserem Mitgliederbereich!

Unser Angebot

Hier stellen wir Ihnen einen Ausschnitt unserer Dienstleistungen vor:

REFA-Studie

Wir ermitteln für Sie mit Hilfe der REFA-Studie den Arbeitszeitbedarf an Ihrer Tankstelle und die daraus resultierenden Personalkosten.

E-Mail Newsletter

Wir informieren unsere Mitglieder mit umfangreichen Berichten in unseren aktuellen Email-Newsletter über alle branchenrelevanten Themen und geben zugleich Tipps und Hinweise.

Rahmenverträge

Zur Kostenminderung handeln wir für unsere Mitglieder Rahmenverträge mit besonders attraktiven Konditionen aus, z. B. bei Versicherungen, der GEMA und der TÜV Rheinland Akademie .

Unterstützung

Wir unterstützen unsere Mitglieder fachkundig bei arbeitsrechtlichen Problemen, Verträgen mit den Mineralölgesellschaften, Fragen aus der betrieblichen Praxis sowie in Ausbildungsfragen.

Beratung

Wir beraten unsere Mitglieder bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, betriebsorganisatorischen Fragen und Umweltschutzauflagen.

Ausgleich

Wir ermitteln für Sie auf Grundlage der gültigen Rechtsprechung den Ihnen bei Ausscheiden zustehenden Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB.

Die Gesichter des FTG

Hier sehen Sie die Vorstandsmitglieder und den Geschäftsführer des Verbands:

Ernst Vollmer

Ernst Vollmer

Vorsitzender
Ulrich Verbrüggen

Ulrich Verbrüggen

Vorstandsmitglied
Jannis Verfürth

Jannis Verfürth

Vorstandsmitglied
Ralph Job

Ralph Job

Geschäftsführer

Ich bin FTG-Mitglied, weil...